AGB

farbklick.at | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 05/2013

1. Nachstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ge- schäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen (auch „Verlag“) und An- zeigekunden (auch Auftraggeber oder Kunde genannt). Durch Auftragserteilung werden unsere AGB Vertragsbestandteil und vom Anzeigekunden zur Gänze an- erkannt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren abweichen, wird ausdrücklich widersprochen.

2. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Anzeigekunden in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sofern ein Kostenvoranschlag aus- drücklich als verbindlich bezeichnet wird, endet dessen Bindungsfrist automatisch nach 14 Tagen ab Datum des Kostenvoranschlages, wenn keine längere Bindungs- frist ausdrücklich angeführt ist. Wenn wir eine Auftragsbestätigung zusenden, gilt – ausgenommen Schreib- und Rechenfehler sowie offenkundige Irrtümer – der Inhalt unserer Auftragsbestätigung, wenn nicht binnen 3 Werktagen schriftlich widersprochen wird. Ein von uns gelegtes Angebot kann nur in seiner Gesamtheit angenommen werden.

4. Verbindliche Zusagen unseres Unternehmens können grundsätzlich nur von den nach außen zur Vertretung bestellten Personen gemacht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht zur Vertretung nach außen bestellten Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen oder unseren üblichen Preistabellen abweichende Zusagen zu machen.

5. An den erteilten Anzeigenauftrag ist der Anzeigekunde fünf Wochen gebun- den. Der Verlag nimmt den Auftrag durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrags an. Schweigen gilt nicht als Annahme. Mit Annahme durch den Verlag ist der Auftrag verbindlich und wird, soweit nichts Anderes ver- einbart wurde, innerhalb angemessener Frist, längstens 6 Monaten, veröffentli- cht. Unterbleibt die Veröffentlichung – aus welchen Gründen immer – steht dem Verlag kein Entgelt zu. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden werden jedoch ausgeschlossen.

6. Bucht der Anzeigekunde eine Mehrzahl von Anzeigen zur Veröffentlichung in verschiedenen Ausgaben, sind die Anzeigen mangels gegenteiliger Vereinbarung in den Ausgaben auszuführen, die innerhalb der den Buchungen folgenden 12 Monate erscheinen.

7. Wird ein Auftrag aus vom Anzeigekunden vertretenden Gründen nicht durch- geführt, ohne dass ein Verschulden des Verlags vorliegt, hat der Kunde, der Mal- bzw. Mengenstaffeln oder sonstige Rabatte in Anspruch genommen hat, für alle in die Rabattberechnung einbezogenen Aufträge den Preis zu zahlen, der sich bei Anwendung der Rabattstaffel nach den tatsächlich durchgeführten Aufträgen ergibt. Weiter gehende Ansprüche des Verlags bleiben unberührt.

8. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Nummern, bestimmte Ausgaben oder an bestimmte Plätze der Druckschrift wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Gegenstand des Vertrags.
9. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen er- kennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht.

10. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge oder Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Mehrfachabschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Auch bei rechtsverbind- lich bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beilagen nach Überprüfung der Vorlagen aus diesen Gründen zurückgewiesen werden, soweit diese erst nach Auftragsbestätigung bekannt werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Den Verlag trifft hierbei im Verhältnis zum Kunden keine Prüfungs- oder Belehrungspflicht, weder in Bezug auf die Rechts- schreibung noch auf den Sinn oder die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und wird hierfür keine Haftung übernommen.

11. Der Anzeigenkunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Anzeige allen einschlägigen gesetzlichen Regelungen, namentlich jugendschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und marken-/zeichenrechtlichen Vorschriften sowie den Richtlinien des Österreichischen Werberats e. V., entspricht. Wird der Verlag von Dritten in Anspruch genommen, weil die Anzeige gestalterisch, inhaltlich oder aus sonstigen Gründen nicht gesetzlichen Vorgaben entspricht, hat der Kunde dem Verlag alle entstehenden Nachteile unverzüglich und unter Verzicht auf die Aufrechnung zu ersetzen. Ersatzpflichtig sind insbesondere, aber nicht ab- schließend, die Kosten der Rechtsberatung und -vertretung, der Rückholung von Heften einschließlich des Nettoumsatzausfalls, der Kennzeichnung, Vernichtung oder Veränderung von Verlagsprodukten, der Nicht-, Spät- oder Teilauslieferung einschließlich entstehender Ausfälle bei den Anzeigenentgelten und der Abon- nentenbenachrichtigung.

12. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag ist nur zur Prüfung der Druckmateri- alien auf äußere, offensichtliche Beschädigungen verpflichtet. Bei Druckvorlagen, die zusätzliche Satz- oder Lithokosten verursachen, werden diese dem Auftrag- geber in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Anzeigekunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen schuldet der Anzeigekunde das vereinbarte Entgelt auch dann, wenn ein Abdruck nicht oder mit Mängeln erfolgt, es sei denn, er weist mitwirkendes Verschulden des Verlags nach. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

13. Der Anzeigekunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige nach Wahl des Verlags, und zwar in dem

Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ziffer 9 bleibt un- berührt. Lehnt der Verlag den Ersatzabdruck ab oder lässt er eine ihm hierfür ge- stellte angemessene Ausführungsfrist verstreichen, kann der Anzeigekunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertrags- abschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers oder eines seiner leitenden Angestellten. Weiter gehende Haftungen für den Verlag sind ausge- schlossen. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Haftung des Verlags für entgangenen Gewinn. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach dem in den Mediaunterlagen veröffentlichten vorgesehenen Erstveröffentlichungstag geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung haftet der Verlag nicht.

14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen gesonderte Ver- gütung geliefert. Der Anzeigekunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge sowie das Risiko des rechtzeitigen Zugangs und etwaiger Übermittlungsprobleme. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek- turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Mitteilungen haben ausschließlich schriftlich an die aus dem Auftrag ersichtlichen Adressen (Post, E-Mail oder Fax) zu erfolgen.

15. Geistiges Eigentum: Sämtliche von uns ausgearbeiteten (geistigen) Werke, bleiben auch im Falle einer Auftragserteilung geistiges Eigentum unseres Unter- nehmens. Alle Verwertungsrechte daran stehen ausschließlich dem Verlag zu. 16. Zahlungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu leisten, soweit nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nur nach der Preisliste gewährt. 17. Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug wird, vorbehaltlich der Gel- tendmachung eines allfälligen darüber hinaus gehenden Schadens, ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Anzeigekunde für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen, dem Verlag die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. In jedem Fall gebührt für eine berechtigte Mahnung durch unser Unternehmen selbst ein Mahnkostenbeitrag von € 36.- je Mahnung. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen ver- langen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und ohne Haftung für rechtzeitige Vorlegung und Protestierung angenommen. Tilgung gilt erst am Tage der endgültigen Gutschrift als eingetreten. Spesen, Provision und Steuern trägt der Anzeigekunde. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Anzeigekunden ist der Verlag berechtigt, auch während eines laufenden Vertrags, die Veröffentlichung der Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag kann auch wahlweise dem Anzeigekunden eine angemessene Frist zur Zahlung fälliger Rech- nungen mit der ausdrücklichen Erklärung setzen, dass er im Falle des ergebnis- losen Fristablaufs von dem weiteren Auftrag zurücktrete. Nach Ablauf der Frist ist der Verlag zum Rücktritt berechtigt.

18. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbind- liche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

19. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie den vom Anzei- gekunden gewünschten Entwurf oder die von ihm zu vertretenden Änderungen bestehender Entwürfe hat der Anzeigekunde zu tragen.
20. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren An- geboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Anzeigekunden an die Preise des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mitteilungsvergütung darf an die Anzeigekunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

21. Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der letzten Veröffentlichung.
22. Widmung von Zahlungen: Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfäl- lige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerech- net.

23. Aufrechnung von Gegenforderungen: Der Kunde kann mit eigenen Forde- rungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von unserem Unternehmen schriftlich und ohne Vorbehalt anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Ein Konsument iSd KSchG ist fer- ner berechtigt Forderungen gegenüber unser Unternehmen aufzurechnen, die in einem rechtlichen Zusammenhang stehen.

24. Adressänderungen: Der Auftraggeber hat Adressänderungen dem Verlag un- verzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adres- se für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Auftraggeber.

25. Gerichtsstand ist unabhängig vom Streitwert ausschließlich das für Neusiedl am See zuständige Bezirksgericht, wenn der Anzeigekunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Gerichtsstand ist Neusiedl am See, auch wenn der Anzeige- kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Verbrauchergerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht und Ver- weisungsnormen auf ausländisches Recht.